Einzelne Schüler an unserer Schule benötigen aufgrund chronischer Erkrankungen oder anderer gesundheitlicher Beeinträchtigungen Medikamente bzw. medizinische Unterstützung während des Schultages. Diesen Kindern können die Lehrkräfte an unserer Schule im Rahmen ihrer Fürsorge- und Betreuungspflicht und unter bestimmten Voraussetzungen eine Unterstützung, z.B. bei der Einnahme von Medikamenten bieten.
Um medizinische Unterstützungsmaßnahmen an unserer Schule leisten zu können, ist eine enge Zusammenarbeit und ein regelmäßiger Austausch zwischen Elternhaus/ Sorgeberechtigte und Schule von großer Bedeutung. Die Eltern haben die Schule dabei über die Erkrankung und die notwendigen Maßnahmen zu informieren, sofern es den Schulablauf betrifft. Schriftlich werden dann die erforderliche Maßnahme und Vereinbarungen im Einvernehmen aller Beteiligter- Eltern, bzw. Sorgeberechtigte, Lehrkraft und Schulleitung- festgehalten. Zusätzlich sollte den Lehrkräften mit dem elterlichen Einverständnis die Möglichkeit geboten werden, sich Hilfestellung bei den zuständigen Ärzten in beratender und unterweisender Funktion einzuholen.
Die uns vorliegenden Informationen behandeln wir in unserer Schule im Sinne des Datenschutzes streng vertraulich.
Die medizinische Unterstützung seitens der Lehrkräfte kann bei der Medikamentengabe z.B. folgende Maßnahmen umfassen: Die Erinnerung an die Einnahme, die richtige Dosierung und/oder die korrekte Verabreichung des Medikaments. Ist der Schüler jedoch in der Lage, das Medikament gemäß der ärztlichen Vorgabe zu den vorgegebenen Zeiten selbständig dosiert einzunehmen, so wird dies ermöglicht – ohne die erforderliche Unterstützung durch die Lehrkraft.
Die Aufgabe der Eltern bei der Einnahme von Medikamenten während des Schultages ist es, eine geeignete Aufbewahrungsmöglichkeit für die Medikamente zu schaffen und einen Überblick über die richtige Lagerung, die Verwendbarkeit der Medikamente sowie über die ausreichende Menge zu haben.
Auftretende Veränderungen im Schulalltag, die einen Einfluss auf das Kind und die erforderlichen medizinischen Unterstützungsmaßnahmen haben, wie z.B. Vertretungsunterricht oder Schulfahrten bedürfen einer individuellen Absprache und Berücksichtigung.
Falls ihr Kind an Diabetes erkrankt ist, bedarf es ergänzender Informationen und Abklärungen, die wir gerne in individuellen Gesprächen mit Ihnen erörtern.
Den Lehrkräften ist es aus rechtlichen Gründen nicht erlaubt, medizinische Maßnahmen vorzunehmen, die einen körperlichen Eingriff verlangen.
Wir möchten die Betroffenen darauf hinweisen, dass die Umsetzung der medizinischen Unterstützungsmaßnahmen auf die Freiwilligkeit der Lehrkräfte beruht.
In dieser Online-Version finden sie die erforderlichen Muster-Formulare für die medizinischen Unterstützungsmaßnahmen.