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Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule

Elternberatung

Im 4. Schuljahr der Grundschulzeit wird der Übergang auf die weiterführende Schule vorbereitet. Im Herbst des ersten Halbjahres in Klasse 4 finden Beratungsgespräche zur Wahl der weiterführenden Schule mit den Eltern statt. Zu allgemeinen Informationen gibt es im Vorfeld einen gemeinsamen Elternabend. Hier wird die Verfahrensweise beim Übergang thematisiert. Kriterien, welche bei der Wahl der geeigneten weiterführenden Schule für das eigene Kind wichtig sind, werden besprochen.

Die Lehrerinnen und Sonderpädagoginnen haben in der nachfolgenden Zeit die Aufgabe, die Eltern zur Wahl der weiterführenden Schule für ihr Kind zu beraten. In Einzelgesprächen mit den Erziehungsberechtigten beschreiben die Pädagogen ihre Beobachtungen aus der Schule und ihre Einschätzung, an welcher Schule das Kind in Zukunft voraussichtlich erfolgreich wird lernen können. Sie zeigen auch auf, an welchen Stellen es unter Umständen Einschränkungen gibt. Die letztendliche Entscheidung, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden, liegt bei den Eltern.    

Welche weiterführende Schule für ein Kind die richtige ist, ist nicht allein von den Zeugnisnoten abhängig. Die Entwicklung des Kindes im Verlauf der Grundschulzeit spielt bei der Entscheidung eine wichtige Rolle, ebenso seine Persönlichkeit. Ist das Kind zurückhaltend und lässt sich leicht verunsichern? Wie steht es mit der Frustrationstoleranz? Wie ist sein Arbeits- und Sozialverhalten?

Die Eltern kennen ihr eigenes Kind am besten und treffen nach eingehender Beratung mit der Schule in aller Regel die richtige Entscheidung für ihr Kind.

Formal kann die Schulformempfehlung der Grundschule lauten „ist geeignet für….“ oder „ist mit Einschränkungen geeignet für…“. In jedem Fall wird die Gesamtschule als mögliche Schulform mitangegeben.

Beispiel: Fritzchen ist aufgrund der Lernentwicklung sowie des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens für den Besuch der Hauptschule und der Gesamtschule geeignet. Fritzchen ist mit Einschränkungen für den Besuch der Realschule geeignet.

 

Anmeldungen an den weiterführenden Schulen

Mit dem Halbjahreszeugnis bekommen die Kinder im 4. Schuljahr nach den Beratungsgesprächen mit den Eltern eine begründete Schulformempfehlung. Zusätzlich erhält jedes Kind bei der Zeugnisausgabe einen roten Anmeldeschein. Mit diesen Unterlagen können die Eltern ihr Kind an einer weiterführenden Schule in ihrer Umgebung anmelden. Die Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen werden in der aktuellen Tagespresse bekannt gegeben. Da einige Schulen in den vergangenen Jahren mehr Anmeldungen als Schulplätze hatten, gibt es für manche Schulen in der Umgebung ein vorgezogenes Anmeldeverfahren. Kinder, die in diesem Verfahren von der gewünschten Schule nicht angenommen werden, erhalten den Anmeldeschein mit der Absage zurück und können zum regulären Anmeldezeitraum noch an einer anderen Schule angemeldet werden.

Im Schuljahr 2016/17 gab es für die Gesamtschule Wassenberg, die Realschule und Gesamtschule Ratheim, die Realschule Erkelenz sowie die Gesamtschule Heinsberg-Oberbruch und die Realschule Heinsberg ein vorgezogenes Anmeldeverfahren.   

 

Inklusion an der weiterführenden Schule

Seit dem Schuljahr 2014/15 haben sich auch zahlreiche weiterführende Schulen auf den Weg zur Inklusion gemacht. Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können beim Übergang aus der Grundschule auf die weiterführende Schule entscheiden, ob ihr Kind eine Förderschule oder eine Allgemeine Schule mit Inklusion besuchen soll. In den Beratungsgesprächen zur Wahl der weiterführenden Schule werden die Wünsche der Eltern erfragt und dem Schulamt des Kreises Heinsberg mitgeteilt. Das Schulamt koordiniert die Verteilung der Inklusionsplätze für das 5. Schuljahr an den weiterführenden Schulen und schlägt den Eltern einen Platz an einer weiterführenden Schule in ihrem Umfeld vor. Die Anmeldung erfolgt dann für alle Schüler in der Anmeldewoche der entsprechenden Schule. Die Eltern benötigen dazu das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 sowie den roten Anmeldeschein.

 

Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen

Um den Kindern den Übergang auf die weiterführende Schule zu erleichtern, ist die Zusammenarbeit zwischen den Grundschulen und den weiterführenden Schule sehr wichtig. Mit dem Einverständnis der Eltern können die Unterlagen der Grundschule an die weiterführende Schule weitergegeben werden. Die Schülerakten ermöglichen es der aufnehmenden Schule an die bisherige Arbeit der Grundschule mit den Kindern anzuknüpfen. Nach der ersten Quartalskonferenz nehmen die Grundschullehrerinnen an den Erprobungsstufenkonferenzen der weiterführenden Schulen teil und tauschen sich mit den dortigen Kollegen über die weitere Entwicklung der Kinder im 5. und 6. Schuljahr aus.