Klassenpflegschaften

Die Zusammenarbeit der Erziehungsberechtigten und der Lehrer wird in der Klassenpflegschaft verwirklicht. Sie besteht aus den Eltern der Klasse und den Lehrern. Der Vorsitzende ist der gewählte Klassenelternvertreter. Die Klassenpflegschaft tritt einmal im Schulhalbjahr zusammen.

In der Klassenpflegschaft erfolgt eine Aussprache bzw. Information über:

  • Leistung, Verhalten, besondere Probleme
  • Stundentafel und differenziert angebotene Unterrichtsveranstaltungen
  • Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung
  • Grundsätze für Klassenarbeiten
  • Lern- und Arbeitsmittel
  • Klassenprofil (Feste, Ausflüge…)
  • Beschlüsse der Schulkonferenz