Notbetreuung für Kinder des Personals kritischer Infrastrukturen

Ab Montag, 20.04.2020 bieten wir eine Notbetreuung für betroffenen Familien anbieten.

Das gilt dann, wenn ein Elternteil als Personal, im Sinne der Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beruflich tätig ist und die private Betreuung des Kindes (z.B. durch Familienangehörige, Arbeitgeber-Maßnahmen) nicht gewährleistet werden kann. Zudem alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, unabhängig vom Tätigkeitsfeld.

Allerdings bittet der Kreis Heinsberg eindringlich darum, dass auch diese Eltern vorrangig nach Betreuungslösungen im privaten/familiären Umfeld suchen, bevor als letzte Möglichkeit die Notbetreuung in Anspruch genommen wird.

Die Leitlinie, wer zu diesem Personenkreis gehört, finden Sie hier.

Zur Teilnahme an der Notbetreuung benötigen wir das ausgefüllte Antragsformular von Ihnen und die Bestätigung des Arbeitsgebers. Das Formular finden Sie hier.

Bitte melden Sie sich per Mail an info@grundschule-birgelen.de. Erst nachdem Sie das Antragsformular geschickt haben kann ich als Schulleitung darüber entscheiden und teile Ihnen in einer Mail mit, wie der genaue Ablauf ist. Kommen Sie bitte nicht einfach zur Schule. Nur Kinder, die mit diesem Antrag angemeldet sind und eine Bestätigung erhalten haben, können betreut werden.

Die Bestätigung des Arbeitgebers (Seite 2 des Antrags) kann am ersten Tag der Betreuung bei Abholung des Kindes nachgereicht werden, eine vorherige Anmeldung per E-Mail ist trotzdem notwendig.

Kinder können die Angebote nur wahrnehmen, wenn sie bezüglich des Corona-Virus nicht erkrankt oder erkrankungsverdächtig sind. Die Kinder sollten keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. In den Familien bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein, z.B. Magen-Darm-Infektionen. Die Kinder sollten täglich auf entsprechende Symptome überprüft und ggf. häuslich betreut werden.

Insbesondere dürfen Kinder, die von der örtlichen Ordnungsbehörde oder dem Gesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt worden sind, die Schule auf keinen Fall betreten und können daher an dem Angebot – mindestens vorübergehend – nicht teilnehmen.

Die Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr.

Kinder müssen bitte gebracht werden, da es keinen Schulbus gibt. Eine aktuelle Notfallnummer bitte ich Sie auf dem Antrag zu vermerken, damit wir auf jeden Fall jemanden erreichen können, der bei Bedarf abholen kann. Danke.

Ihre Barbara Schillings