Aktuelle Entwicklung zur Umwandlung der Bekenntnisschulen im Stadtgebiet

Welche Ausgangslage führte zur jetzigen Diskussion?

Die GGS Burgberg ist an der Kapazitätsgrenze. Sie wird im kommenden Schuljahr vierzügig sein.

Die Grundschulen in Birgelen, Orsbeck und Myhl haben noch Kapazität.

Die Gemeinschaftsgrundschule kann als einzige Schule im Stadtgebiet Schüler zunächst nicht ablehnen, da alle anderen Grundschulen katholische Bekenntnisschulen sind. Weil jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde hat, muss die GGS Am Burgberg diese aufnehmen. Der Schulträger kann jedoch eine Aufnahmekapazität festlegen.

Die gemeinsame Zielsetzung von Rat und Verwaltung ist „eine ausgewogene Verteilung der Schülerschaft auf die vier Grundschulstandorte.“

 

Über was möchte der Rat entscheiden?

Der Rat möchte darüber entscheiden, ob er von seiner Möglichkeit Gebrauch macht, im Rahmen seiner Schulentwicklungsplanung zu beschließen, ein Abstimmungsverfahren über die Änderung der Schulart der Katholischen Grundschule Birgelen durchzuführen. Eine Änderung der Schulart (Bekenntnisschule zu Gemeinschaftsschule) erfolgt, wenn die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler sich anschließend in einem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden. Die Umwandlung müsste bis zum 31.08.2018 abgeschlossen sein.

 

Führt dies sicher zu einer Entspannung der Lage an der GGS Am Burgberg?

Dies kann nicht als sicher bezeichnet werden. Nimmt man die Zahlen der Schulneulinge im kommenden ersten Schuljahr zu Grunde, so sieht man, dass es nicht nur in Wassenberg Schüler aus Birgelen gibt, sondern gleichfalls umgekehrt. Auch Schüler aus Myhl besuchen die Schule in Birgelen, die Schule in Myhl hat auch Schüler aus Wassenberg und so weiter. Bereinigt man die Zahlen entsprechend, so sieht man, dass es sich nicht um Zahlen in Klassengröße handelt. Die als „Schülerströme“ bezeichneten Zahlen sind weitaus geringer. Zudem ist das Bekenntnis der Schule vermutlich in vielen Fällen nicht Hauptgrund der Eltern, ihr Kind an eine bestimmte Schule anzumelden. Demnach ist fraglich, ob das Ausgangsproblem durch die Umwandlung der KGS Birgelen in eine GGS in ansatzweise ausreichendem Maße lösbar ist, ohne dass verstärkt in den Elternwillen zur Schulwahl eingegriffen wird.

In der aktuellen Beschlussvorlage der Verwaltung heißt es dazu ebenfalls: „Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass selbst im Falle einer erfolgreichen Umwandlung der KGS Birgelen in eine GGS, es fraglich ist, ob alleine die Änderung der Schulart […] auch tatsächlich zur notwendigen Entlastung der GGS Am Burgberg ausreicht.“

 

Welche Folgen hat die Umwandlung der KGS Birgelen für die Grundschulen im Stadtgebiet von Wassenberg?

Würden der Rat beschließen ein Abstimmungsverfahren durchzuführen und sich die Eltern anschließend mehrheitlich für eine Umwandlung entscheiden, so hätte das auf alle Wassenberger Grundschulen Auswirkungen.

Die GGS Am Burgberg könnte entscheiden, Schüler nicht aufzunehmen, bei denen sich die Eltern für eine Schule ohne Bekenntnis entschieden haben, wenn die Schule in Birgelen die wohnortnächste Schule ist.

Die Schülerfahrtkosten bzw. der Bustransport der Schüler wird in der Regel nur zur wohnortnächsten Schule der gewünschten Schulart vom Schulträger übernommen. Dies würde für Schüler der GGS Am Burgberg, die bisher aus dem Einzugsbereich der anderen Grundschulen nach Wassenberg gebracht wurden, eine Änderung bedeuten.

Für die Schulen in Myhl und Orsbeck ergibt sich eine andere Situation. Da Eltern sich auch bewusst für die Schulart Bekenntnisschule entscheiden können, müssten diese Schulen nun auch Schüler aus dem Einzugsgebiet der KGS Birgelen (Birgelen, Effeld, Ophoven, Rothenbach, Rosental, Steinkirchen) aufnehmen, bei denen Eltern diesen Wunsch haben. Gleichfalls ist diesbezüglich möglich, dass dadurch ein Anrecht auf den Schülertransport besteht.

 

Wie viel Platz haben die Schulen denn für weitere Klassen?

Die räumliche Situation der GGS Am Burgberg ist Auslöser der Überlegungen. Diese Schule wurde seinerzeit, nach der Zusammenlegung aus zwei Grundschulen, dreizügig ausgelegt. Nun startet sie jedoch mit vier Klassen ins kommende Schuljahr. Hierbei wird die absolute Grenze der Dreizügigkeit um 4 Anmeldungen überschritten.

Die Schulen in Myhl und Orsbeck sind jeweils zweizügig ausgelegt und bilden im kommenden Schuljahr jeweils eine Eingangsklasse.

In Birgelen werden zwei Parallelklassen gebildet. Die KGS wurde dreizügig ausgelegt.

Dies bedeutet jedoch mitnichten, dass in Birgelen ein Drittel der Räume leer steht. Oder gar die Hälfte der Räume in Myhl und Orsbeck! Zuletzt 2007 wurde durch den Rat die Anzahl der Klassenzüge festgelegt. Seitdem haben sich alle Wassenberger Grundschulen zu sehr intensiv arbeitenden Ganztagsschulen entwickelt, die entsprechend nachgefragt werden und dementsprechenden Raumbedarf haben. An der Grundschule in Birgelen fallen zudem Räume weg, die aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht mehr als Klassenraum genutzt werden können. Als Schule mit der größten Zahl an Schülern mit besonderem Förderbedarf im Stadtgebiet, entsteht zusätzlich ein erhöhter Raumbedarf.

Es bleiben an allen drei katholischen Grundschulen Kapazitäten, um gemeinsam die Schüler aufzunehmen, die an der GGS Am Burgberg zu einem weiteren Zug geführt haben.

 

Warum ist Birgelen für die Stadt der Kandidat zur Umwandlung?

Der Rat nennt dafür verschiedene Gründe. Zum einen wird als Argument genannt, dass sowohl die KGS Birgelen als auch die GGS Am Burgberg Schulen des gemeinsamen Lernens sind. Dass im Falle einer Umwandlung damit keine Bekenntnisschule im Stadtgebiet mehr eine Schule des gemeinsamen Lernens wäre und somit ein deutliches Ungleichgewicht entstünde, bleibt absolut unberücksichtigt. Insbesondere hätten Schüler mit einem Förderbedarf damit nur noch außerhalb des Stadtgebietes die Möglichkeit, eine katholische Schule zu besuchen. Da gleichzeitig im Rat über die Begrenzung der Klassengröße der Eingangsklassen an GL-Schulen abgestimmt werden soll, wird dieses Ungleichgewicht an Brisanz erheblicher. Es bleibt dann lediglich die Möglichkeit nach dem Grundsatz „Integration vor Religion“, also unter Beschneidung der Wahlfreiheit, zu entscheiden.

Die Verwaltung schließt die anderen Katholischen Grundschulen des Stadtgebietes mit Begründungen aus, die nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Dazu heißt es in der Beschlussvorlage: „Die beiden kleineren katholischen Grundschulen in den Ortschaften Orsbeck und Myhl sind aus Sicht der Verwaltung für eine Umwandlung weniger geeignet, da hier bereits andere Schwerpunkte gesetzt sind. Während die Martinus-Schule Orsbeck bereits aufgrund ihrer Namensgebung einen engen Bezug zur katholischen Kirche hat, wurde an der KGS Myhl ab Dezember 2015 in Abstimmung mit der Schulaufsicht eine sogenannte Vorbereitungsklasse zur besonderen Förderung ausländischer Kinder (einschließlich der Flüchtlingskinder) mit dem Ziel einer Integration in die Regelklassen eingerichtet. Hierdurch hat jede Grundschule einen besonderen individuellen Schwerpunkt.“ Das hieße zum Einen, dass die Katholische Grundschule Birgelen keine vergleichbaren Schwerpunkte habe. Dem müssen wir deutlich widersprechen, hat doch die Katholische Grundschule Birgelen durch das Gemeinsame Lernen einen äußerst starken Schwerpunkt. Es muss darauf verwiesen werden, dass im Gemeinsamen Lernen an der KGS nahezu alle Förderschwerpunkte seit mittlerweile 25 Jahren unterrichtet werden.

Auch haben wir den Begriff „Katholisch“ als erstes Wort im Namen. Einen engeren Bezug zur katholischen Kirche in Bezug auf den Namen kann es doch kaum geben. Zudem ist die Katholische Grundschule Birgelen die Schule im Stadtgebiet mit dem höchsten Anteil katholischer Schüler.

Inwieweit eine Vorbereitungsklasse, wie sie in Myhl vorhanden ist, ein Argument gegen und nicht für eine Gemeinschaftsgrundschule darstellt, ist fraglich. Auch in Betracht der Tatsache, dass in Myhl lediglich 43% der Schüler katholische sind, trägt zur Schwächung dieses Argumentes bei.

Es bleibt letztendlich die Tatsache, dass die Birgelener Grundschule für einen Teil des Einzugsbereiches besser erreichbar ist. Dies ist aber immer eine Frage des Wohnortes und der Perspektive. So muss Beispielsweise für das Baugebiet „Am Römerhof“ die Frage nach Erreichbarkeit alternativer Schulen anders beantwortet werden. Inwieweit dabei Argumente haltbar sind, welche Schule von Schülern aus des Stadtgebiet Heinsberg besser zu erreichen ist, hat der Rat zu berücksichtigen. Vorrang sollte jedoch, unserer Ansicht nach, das Ziel des Bürgermeisters sein, „alle Grundschüler im Stadtgebiet zu halten“ und erst nachrangig sollten die Schüler anderer Städte in die Überlegung einbezogen werden.

 

Welche Vorteile ergeben sich laut Stadt für die KGS Birgelen durch eine Umwandlung?

Dies ist bisher nicht Teil der Diskussion durch die Stadt. Natürlich gibt es zahlreiche Argumente, die für beide Modelle sprechen. Generell muss jedoch jede „erzwungene“ Änderung, gerade wenn sie solche Tragweite hat, mit größter Vorsicht, Weitsicht und nur nach ausführlicher Betrachtung der Notwendigkeit und der möglichen Folgen geschehen.

 

Was passiert, wenn der Rat der Stadt oder die Eltern sich gegen die Umwandlung entscheiden? Oder falls die Auswirkungen der Umwandlung nicht im erhofften Maße greifen?

In diesem Fall darf auch die GGS Am Burgberg Schüler ablehnen, sobald die gesetzte Aufnahmekapazität erreicht ist. Sollten dann jedoch Eltern mit dieser Ablehnung nicht einverstanden sein und keine Beschulung in einer der Katholischen Grundschulen im Stadtgebiet wünschen, müssten diese Schüler eine Gemeinschaftsgrundschule außerhalb des Stadtgebietes besuchen. Da jedoch alle Schüler im Stadtgebiet beschult werden sollen, ist eine alternative Lösung notwendig. Da eine erneute Befragung innerhalb einer Schule erst nach Ablauf von 3 Jahren möglich ist, könnten sich auch andere Katholische Grundschulen des Stadtgebietes mit einer entsprechenden Maßnahme konfrontiert sehen.

Wie geht es weiter?

Am vergangenen Donnerstag wurde auf Antrag von Herr Maurer eine Entscheidung des Schul-, Sozial- und Jugendausschusses vertagt. Nun soll der Rat der Stadt Wassenberg in der Sitzung am 3. Mai um 18:30 im Sitzungssaal des Rathauses darüber entscheiden.

In der Pressereaktion auf die vergangene Sitzung wurden bereits die Anwesenheit und das Interesse der Bevölkerung erwähnt. Wir hoffen am 3. Mai ebenfalls deutlich machen zu können, wie wichtig uns Entscheidungen des Rates über die zukünftige Entwicklung unserer Schule sind.